Was ist das Umweltbundesamt und was tut es?!
Wer sich mit der Thematik Umweltschutz schon einmal etwas intensiver beschäftigt hat, der wird vielleicht auf die Abkürzung „UBA“ gestoßen sein. Wenn du dich nun gefragt hast oder jetzt gerade fragst, was es mit dieser Abkürzung auf sich hat, dann helfen wir gerne. UBA steht für Umwelt Bundesamt. Hierbei handelt es sich um die Zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Was dieses Amt eigentlich so tut? Das erklären wir euch gerne in diesem Artikel.
Das UBA
Wie schon gesagt ist das Umweltbundesamt die zentrale Umweltbehörde der BRD. Es unterseht gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für Strahlenschutz und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Dabei kommt dem UBA eine beratende, eine informierende und eine ebenso vollstreckende Rolle zu.
Das Umweltbundesamt berät auf der einen Seite die Regierung bzw. ihre Ministerien. Besonders die Ministerien für Umwelt, Gesundheit, Bildung und Forschung und für Verkehr und digitale Infrastruktur beziehen Rat beim UBA. Ebenso informiert das Amt die Bevölkerung über die neusten Erkenntnisse über die Thematik Umweltschutz mit Informationen, die aus unabhängigen Forschungen stammen. Zuletzt vollzieht es auch Umweltgesetzte. So ist es z.B. für die Zulassung von Chemikalien und von Arznei- und Pflanzschutzmitteln mit verantwortlich.
Selbst beschreibt das UBA seine Aufgabe so: „Daten über den Zustand der Umwelt zu erheben, Zusammenhänge zu erforschen, Prognosen für die Zukunft zu erstellen und mit diesem Wissen die Bundesregierung, wie etwa das Bundesumweltministerium, für ihre Politik zu beraten, ist unser Auftrag. Aber auch die Öffentlichkeit in Umweltfragen zu informieren und für Ihre Fragen da zu sein, gehört zu unseren Aufgaben. Darüber hinaus vollziehen wir Umweltgesetze, setzen sie also in der Praxis um. Beispiele hierfür sind der Emissionshandel sowie die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Die Aufgaben des UBA sind im Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes festgelegt.
Das UBA versteht sich als ein Frühwarnsystem, das mögliche zukünftige Beeinträchtigungen des Menschen und der Umwelt rechtzeitig erkennt, bewertet und praktikable Lösungen vorschlägt. Dazu forschen die Fachleute des Amtes in eigenen Laboren und vergeben Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute im In- und Ausland. Darüber hinaus sind wir Partner und Kontaktstelle Deutschlands zu zahlreichen internationalen Einrichtungen, wie etwa der Weltgesundheitsorganisation (WHO).“
Keine Erfindung der 2000er
Auch wenn es sich für viele so anfühlen mag, so ist das Thema Umweltschutz kein gänzlich Neues für die Bundesrepublik. Dies zeigt auch die Geschichte des Umweltbundeamts. Dieses besteht nämlich bereits seit 1974. Die ersten Forderungen, welche am Ende in der Gründung dieses Amts mündeten, kamen allerdings schon Jahre vorher auf. Bereits Bundeskanzler Willy Brand forderte 1969 einen „blauen Himmel über dem Ruhrgebiet“. Mit dieser Aussage wollte er auf die Luftverschmutzung durch den Bergbau und die Industrie im Ruhrgebiet aufmerksam machen und ein Vorgehen gegen diese andeuten.
Untermalt wurden diese Forderungen dann in den 70igern durch den FDP-Politiker und damalige Innenminister Hans-Dietrich Genscher. Dieser nahm die USA und Schweden als Vorbild und wollte ebenso eine Behörde wie dort schaffen. Nach einige Schwierigkeiten, auch mit anderen Ministerien, war es dann am 22.07.1974 soweit und das Umweltbundesamt wurde per Gesetz ermöglicht.